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- Ihre Dienstleistung zur Einreihung in den Zolltarif -

Warennummern klassifizieren lassen:
Einreihung in den Zolltarif

Das zollrechtliche Fundament für Ihren internationalen Handel ist die Einreihung in den Zolltarif. Die Klassifizierung der Warennummer ist notwendig, um alle weiteren Rechtsfolgen für Ihre Ware ableiten zu können. Sie bestimmt, ob Sie im Drittland gekaufte Waren einführen können und in welche Märkte Sie Ihre selbst produzierten Güter ausführen dürfen.

Jede Ware kann in den Zolltarif eingereiht werden. Dabei ist entscheidend, dass es stets nur eine zollrechtlich korrekte Einreihung gibt – auch wenn mehrere Zolltarifpositionen zunächst passend erscheinen.

Im Rahmen unserer Dienstleistung zur Einreihung in den Zolltarif unterstützen wir Ihr Unternehmen unter anderem dabei, Ihre Warennummern korrekt zu klassifizieren und die passende HS-Code-Bestimmung sicherzustellen.

Begriffs-Dschungel

Was unterscheidet: Zolltarifnummer, Nomenklaturnummer, Zolltarifposition, Codenummer, HS-Position, TARIC-Code, Warennummer, HS-Code, Customs Tariff Code, Number Code und Product Code voneinander?

Kurz gesagt: Im Kern nichts Wesentliches. Alle diese Begriffe beziehen sich auf die Einreihung Ihrer Ware in den Zolltarif. Die Zuordnung erfolgt über die numerische „Kennzeichnung“.

Etwas genauer betrachtet: Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, auch wenn sie sich teilweise in der Länge unterscheiden. So bezeichnet z.B. der HS-Code die international einheitliche sechsstellige Grundlage, während Warennummern oder TARIC-Codes darüber hinausgehende und detailliertere Unterteilungen enthalten. Ziel all dieser Nummern ist immer: Die eindeutige Klassifizierung Ihrer Waren für Zoll- und Handelszwecke.

Wie erfolgt die Einreihung in den Zolltarif?

Um Ihre Ware in den Zolltarif einzureihen und damit die zutreffende Zolltarifnummer zu erhalten, muss zuerst die charakterbestimmende Eigenschaft ermittelt werden. Maßgeblich dafür sind unter anderem Materialbeschaffenheit, Funktion, Verwendungszweck sowie der Grad der Verarbeitung. Diese Merkmale werden mit den rund 5.000 Warengruppen der HS Nomenklatur abgeglichen und anschließend einem der 99 Kapitel des europäischen Zolltarifs zugeordnet.

Hilfreich bei der Tarifierung sind unter anderem:

  • Produktdatenblätter

  • Bilder oder technische Zeichnungen

  • Beschreibungen zum Einsatzgebiet

Bereits kleine Abweichungen in der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck führen dazu, dass Ihre Güter unterschiedlichen Zolltarifnummern zuzuordnen sind. Da jedes Unternehmen selbst dafür verantwortlich ist, die korrekte Zolltarifnummer im internationalen Warenverkehr zu nutzen, sollten Sie sich niemals auf die Angaben Ihres Herstellers oder Lieferanten verlassen.

Unsere Empfehlung lautet daher: Investieren Sie in den zollrechtlich korrekten Aufbau Ihrer Artikelstammdaten, um langfristig und rechtssicher an internationalen Märkten zu bestehen.

Das Expertenteam der Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG steht Ihnen dafür mit verschiedenen Angeboten gern zur Seite:

  • Einreihung Ihrer Waren in den Zolltarif

  • Zollberatung zu einzelnen Fragen

  • Schulung Ihrer Mitarbeiter

Welche Auswirkungen hat die Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer ist, wie Eingangs erwähnt, weit mehr als nur eine reine Klassifizierung. Sie bildet das Fundament Ihres zollrechtlichen Handelns. Stimmt die Codenummer nicht, sind all Ihre Schutz- und Prüfmechanismen wirkungslos. Mit der Zolltarifnummer sind konkrete zollrechtliche und außenwirtschaftliche Regelungen verbunden.

Nachgelagerte Prozesse sind ebenfalls wichtig, um rechtssicher und kostenorientiert agieren zu können. Unser Zollexpertenteam unterstützt Sie hier gern bei der Prozessoptimierung. Die korrekte Warennummer klassifizieren zu lassen oder die Einreihung in den Zolltarif selbst vorzunehmen, bildet jedoch eine solide Grundlage und entscheidet maßgeblich über die Behandlung Ihrer Produkte im internationalen Warenverkehr.

Beispiel für Tarifierung: Kameras

Am Beispiel von industriellen und kommerziellen Kameras wird deutlich, warum eine präzise Tarifierung entscheidend ist. Je nach Funktionsweise ändern sich das Kapitel im Zolltarif, die Einfuhrabgaben und die Exportbestimmungen (z. B. Verbote und Beschränkungen oder Dual-Use):

Kamera-Typ Funktion / Technik Zolltarifnummer Zollsatz
(Drittland)
Verbote & Beschränkungen (VuB)
Pyrometer Reine Bildwiedergabe / Temperaturmessung ohne Speicherung Kapitel 90
Position 9025
2,1 % - 3,2 % Einfuhr: CE, RoHS
Ausfuhr: GPF, KAT, ZUB: BAFA
Analog-Kamera Aufzeichnung auf Film oder Sofortbild Kapitel 90
Position 9006
3,2 % - 4,2 % Einfuhr: ProdSG oder CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: KAT, ZUB: BAFA
Digital-Kamera
(Spezial)
Digitale Aufzeichnung mit besonderen Eigenschaften (z.B. Nachtsicht, Strahlenschutz) Kapitel 85
Position 8525
Führungsstrich 81 - 83
0 % Einfuhr: CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: GPF, KAT, ZUB: BAFA
Digital-Kamera
(Standard)
Digitale Aufzeichnung ohne besondere Eigenschaften Kapitel 85
Position 8525
Führungsstrich 89
0 % Einfuhr: CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: KAT, ZUB: BAFA
Legende zu den Verboten & Beschränkungen:
  • CE: Conformité Européenne – Bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entspricht.
  • RoHS: Restriction of Hazardous Substances – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
  • WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment – EU-Richtlinie zur Rücknahme und zum umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
  • ProdSG: Produktsicherheitsgesetz – Regelt, dass Impoteure nur Produkte in die EU einführen dürfen, die den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
  • GPF: Genehmigungspflicht – Es besteht eine generelle Genehmigungspflicht für die Ausfuhr (Dual-Use für alle Drittländer) sowie länderspezifische Genehmigungspflichten
  • KAT: Ausfuhrbeschränkung/-verbot – Es bestehen aktive Ausfuhrverbote (z. B. Nordkorea) und Ausfuhrbeschränkungen (z. B. Russland).
  • ZUB: BAFA Zuständige Behörde – Zuständig für die Kontrolle und Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Abhängig von der Zolltarifnummer
  • Zoll- und Steuersätze
  • Einfuhrverbote und Beschränkungen
  • Ausfuhrverbote und Beschränkungen
  • Benötigte Unterlagen, Genehmigungen und Lizenzen
  • Außenhandelsstatistische Angaben
  • Meldepflichtige, handelspolitische Maßnahmen
  • Antidumping- und Ausgleichszoll Regelungen
  • Dual-Use
  • Zoll-Kontingente
  • Zollaussetzung
  • Berechnungsgrundlagen
Pyrometer Reine Bildwiedergabe / Temperaturmessung ohne Speicherung Kapitel 90
Position 9025
2,1 % - 3,2 % Einfuhr: CE, RoHS
Ausfuhr: GPF, KAT, ZUB: BAFA
Analog-Kamera Aufzeichnung auf Film oder Sofortbild Kapitel 90
Position 9006
3,2 % - 4,2 % Einfuhr: ProdSG oder CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: KAT, ZUB: BAFA
Digital-Kamera
(Spezial)
Digitale Aufzeichnung mit besonderen Eigenschaften (z.B. Nachtsicht, Strahlenschutz) Kapitel 85
Position 8525
Führungsstrich 81 - 83
0 % Einfuhr: CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: GPF, KAT, ZUB: BAFA
Digital-Kamera
(Standard)
Digitale Aufzeichnung ohne besondere Eigenschaften Kapitel 85
Position 8525
Führungsstrich 89
0 % Einfuhr: CE, RoHS, WEEE
Ausfuhr: KAT, ZUB: BAFA
Legende zu den Verboten & Beschränkungen:
  • CE: Conformité Européenne – Bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entspricht.
  • RoHS: Restriction of Hazardous Substances – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
  • WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment – EU-Richtlinie zur Rücknahme und zum umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
  • ProdSG: Produktsicherheitsgesetz – Regelt, dass Impoteure nur Produkte in die EU einführen dürfen, die den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
  • GPF: Genehmigungspflicht – Es besteht eine generelle Genehmigungspflicht für die Ausfuhr (Dual-Use für alle Drittländer) sowie länderspezifische Genehmigungspflichten
  • KAT: Ausfuhrbeschränkung/-verbot – Es bestehen aktive Ausfuhrverbote (z. B. Nordkorea) und Ausfuhrbeschränkungen (z. B. Russland).
  • ZUB: BAFA Zuständige Behörde – Zuständig für die Kontrolle und Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Risiken bei falscher Einreihung in den Zolltarif

Fehlerhafte Einreihungen in den Zolltarif führen nicht nur zu falschen Zollanmeldungen, sondern können auch erhebliche zollrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen bedeuten.

Falsche Zolltarifnummern fallen manchmal bei der Prüfung Ihrer Ein- oder Ausfuhrzollanmeldung auf. Die Zollanmeldung wird dann zurückgewiesen und muss korrigiert werden, was gegebenenfalls zu Verzögerungen in der Lieferkette führen könnte. In der Regel werden solche Abweichungen aber erst während einer Zollprüfung entdeckt.

Tipp: Wie Sie sich auf eine Zollprüfung vorbereiten können, wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten haben, erfahren Sie hier.

Unser Expertenteam kann Ihre Prozesse detailliert prüfen und Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen versorgen. Ist dem deutschen Zoll eine solche Abweichung bereits in Ihrem Unternehmen aufgefallen, wird der Tarifierung von Waren in den nächsten Zollprüfungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Beachten Sie dabei, dass es bei der Anmeldung von falschen Zolltarifnummern immer eine große Sorgfalt bei der Nachbereitung bedarf.

Die Zollanmeldungen der letzten bis zu 5 Jahre, oder seit der letzten Zollprüfung oder für einen vom Zoll festgelegten Zeitraum (je nachdem, was zutrifft), müssen nachträglich korrigiert werden. Wird die Abweichung intern festgestellt, genügt eine Selbstanzeige und das Einreichen der korrigierten Zollanmeldungen. Sie müssen dann gegebenenfalls Nachzahlen oder erhalten eine Erstattung der bereits geleisteten Zollabgaben.

Wird die fehlerhafte Einreihung aber erst durch den Zoll festgestellt, ergeht bei leichter Fahrlässigkeit neben einem Nacherhebungsbescheid, der zusätzliche Verzugszinsen beinhaltet, auch ein Bußgeldbescheid von bis zu 50.000 € wegen einer Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere des Falls kann darüber hinaus eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung erfolgen.

Vermeiden Sie diese Risiken von Beginn an. Lassen Sie Ihre Warennummern professionell klassifizieren und schaffen Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihren internationalen Handel. Das Expertenteam der Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG unterstützt Sie dabei zuverlässig und praxisnah.

Preispakete Zolltarif-Klassifizierung

- Paket 1 -

Starter

55,00 €
/ Artikel *

  • Einreihung in den Zolltarif
  • Prüfung auf Einfuhrfähigkeit
  • Prüfung auf Verbote
  • Prüfung auf Beschränkungen
  • Prüfung auf anwendbare Präferenzen

- Paket 2 -

Basic

65,00 €
/ Artikel *

  • Einreihung in den Zolltarif
  • Prüfung auf Einfuhrfähigkeit
  • Prüfung auf Verbote
  • Prüfung auf Beschränkungen
  • Prüfung auf anwendbare Präferenzen

- Paket 3 -

Professional

75,00 €
/ Artikel *

  • Einreihung in den Zolltarif
  • Prüfung auf Einfuhrfähigkeit
  • Prüfung auf Verbote
  • Prüfung auf Beschränkungen
  • Prüfung auf anwendbare Präferenzen

- Zusatzoption -

vZTA

75,00 €
/ Antrag *

Hinweis: Ein Hauptpaket (Starter, Basic oder Professional) muss zusätzlich gewählt werden, da eine vorherige Tarifierung notwendig ist.

  • Beantragung einer vZTA
  • Behördliche Korrespondenz

* alle Preise sind Nettopreise und zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Adresse

Grömitzer Weg 32a
22147 Hamburg

Telefon & Fax

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