Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Staatengruppen gegenseitige Handelsabkommen geschlossen, in denen Zollbegünstigungen vereinbart wurden. Damit Ihre Kunden bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten derartige Zollbegünstigungen in Anspruch nehmen können, ist eine Prüfung des präferenziellen Warenursprungs Ihrer Ware erforderlich. Mit diesem wird genau berechnet, ob Ihre Ware gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Präferenzabkommens hergestellt wurde. Lieferantenerklärungen werden überwiegend bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet.
Sie als Kunde können Ihren in der Europäischen Union ansässigen Lieferanten durch einen (Kauf-) Vertrag zur Ausstellung einer LE oder LLE verpflichten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Lieferantenerklärung besteht jedoch nicht.
Der LLE Prüfservice durch unser Expertenteam lässt sich (unkompliziert / individuell / flexibel) skalierbar auf Ihre unternehmensinternen Bedürfnisse anpassen. Von der Prüfung, Verwaltung und Archivierung Ihrer Lieferantenerklärungen, bis zur detaillierten Kalkulation des präferenziellen Warenursprungs. Legen Sie Ihre strategische Prozessoptimierung in unsere Hände und vertrauen Sie auf unsere professionellen Zollberater.
Art. 61–66 Unionszollkodex (UZK) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Ergänzend gelten die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1934.
Sonderfall Türkei:
Im Warenverkehr mit der Türkei findet bei Bedarf der Beschluss Nr. 1/2006 (Lieferantenerklärung EU-Türkei) Anwendung.
Wichtig: Für alle Lieferantenerklärungen gilt ein verbindlicher Wortlaut.
“Einzel- Lieferantenerklärungen” (LE) werden jeweils nur für eine einzelne Warenlieferung abgegeben.
Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) hingegen stellen einmalige Erklärungen dar, die für Lieferungen über einen längeren, benannten Zeitraum hinweg Gültigkeit haben. Der Gültigkeitszeitraum kann maximal 24 Monate betragen. Sie als Kunde können davon ausgehen, dass alle in der LLE genannten Waren den gleichen Ursprungsstatus aufweisen, was Ihnen Planungssicherheit und administrative Vorteile gewährt.
Form und Wortlaut von LE und LLE sind zollrechtlich festgelegt und können bei zoll.de unter Zoll online - Wortlaute von Lieferantenerklärungen abgerufen werden.
Unser LLE Prüfservice beinhaltet u.a. das Monitoring der Gültigkeit(sdauer) Ihrer Einzel- und Langzeit-Lieferantenerklärungen, das automatische Anfordern bei Auslaufen und die Überwachung des damit verbundenen präferenziellen Warenursprungs Ihrer betroffenen Waren.
Grundsätzlich gibt es eine Unterscheidung zwischen Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft und Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. In der Regel handelt es sich bei den ausgestellten Lieferantenerklärungen um Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. Klären Sie bei vertraglichen Vereinbarungen also bitte genau ab, was Ihr Lieferant ausstellen kann, oder nutzen Sie unseren Prüfservice für Lieferantenerklärungen.
Eine Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft bescheinigt, wie der Name schon sagt, keine Ursprungseigenschaft. Sie dient dem Zweck Ihnen eine Aufstellung über folgende Punkte zukommen zu lassen:
verwendete Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft
verwendete Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft mit Kumulierungsvermerk
Sollte Ihre eigene Verarbeitung nicht für einen präferenziellen Ursprung genügen, können Sie somit belegen, dass durch die Gesamtverarbeitung eine Ware mit präferenziellem Ursprung entsteht. Dies berechtigt Sie ggf. selbst eine LE, LLE, EUR.1, A.TR oder Ursprungserklärung auf der Rechnung auszustellen.
Die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft bescheinigt die europäische Ursprungseigenschaft der gelieferten Waren. Sie enthält außerdem die Angabe, welche Ursprungsregeln konkreter Präferenzabkommen erfüllt werden und für welche Ausfuhrländer diese Gültigkeit hat.
Die korrekte Einordnung dieser Dokumente entscheidet darüber, ob Sie und ihr Kunde Zollvorteile rechtssicher nutzen oder durch Fehleinschätzungen teure Nachzahlungen riskieren. Unser LLE Prüfservice nimmt Ihnen diese komplexe Differenzierung ab: Wir validieren nicht nur die vorhandenen Nachweise, sondern analysieren gezielt Ihre Zulieferdaten auf Kumulierungspotenziale. So stellen wir sicher, dass Sie auch bei komplexen Lieferketten das volle Potenzial der Handelsabkommen ausschöpfen und Ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit durch maximale Zollersparnis steigern.
*1 alle Preise sind Nettopreise und zzgl. der gesetzlichen MwSt.
*2 Hinweis zu Paket 3: Der Pauschalpreis von 275,00 € / netto gilt für Artikel mit einer Stücklistenkomplexität von bis zu 20 Positionen. Bei umfangreicheren Stücklisten oder komplexen Kumulierungsfällen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis unseres Stundensatzes von 110,00 € / netto. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot.
Grömitzer Weg 32a
22147 Hamburg
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr