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- Unsere Zollberatung unterstuetzt Sie bei der Zollpruefung & Außenwirtschaftspruefung -

Zollprüfung: Prüfungsanordnung vom Zoll erhalten?

Der Zoll führt üblicherweise eine Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung durch, um die steuerliche Korrektheit Ihrer abgeschlossenen Einfuhr- und Ausfuhrvorgängen nachträglich zu untersuchen. Den Schwerpunkt Ihrer Außenwirtschaftsprüfung können Sie der Prüfungsanordnung entnehmen. Als Prüfungsgegenstand wird dabei der Sachverhalt angesehen, der für den entstandenen und ausgestalteten Steueranspruch relevant ist. Werden bei Ihrer Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung Unregelmäßigkeiten oder Fehler festgestellt, sind die Steuern zu erstatten oder werden nacherhoben. Im schlimmsten Fall können bußgeld- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Wenn eine Prüfungsanordnung des Zolls ins Haus flattert, sollte daher zunächst Ruhe bewahrt werden.

Eine Zollberatung durch unser Expertenteam kann Ihren Fall detailliert prüfen und Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen versorgen. Legen Sie Ihre Prüfungsanordnung in unsere Hände und vertrauen Sie auf unsere professionelle Zollberatung.

Was muss man sich unter einer Zollprüfung konkret vorstellen?

Im Rahmen einer vom Zoll durchgeführten Prüfung werden die unternehmerischen Konten und weiteren Aufzeichnungen einer Kontrolle unterzogen. Dazu gehören auch Zollpapiere, die vor allem beim Import und Export in Nicht-EU-Länder eine große Rolle spielen. Der Zeitraum dieser Prüfung kann je nach Umfang und Aufwand unterschiedlich sein. Im besten Fall liegt er bei einigen Stunden, kann aber auch eine Woche dauern. Handelt es sich um einen großen Konzern, der vor einer Außenwirtschaftsprüfung steht, ist ein gesamter Monat ebenfalls ein realistischer Prüfungszeitraum. Importiert Ihr Unternehmen regelmäßig, ist eine Prüfung in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Für kleinere Unternehmen können auch größere Zeitspannen gelten. Die Prüfung wird möglicherweise aus einem Anlass heraus angeordnet, kann aber auch aus reiner Routine erfolgen.

Die Prüfintervalle für jeden Marktteilnehmer liegen bei 5 Jahren. Haben Sie die Be­wil­ligung zum zu­gelassenen Wirt­schafts­be­teiligten, eine sogenannte AEO Zertifizierung, verlängern sich die Prüfintervalle auf 10 Jahre. Vergangene Verstöße können die Zollprüfer allerdings früher wieder auf den Plan rufen. Die Ein- oder Ausfuhranmeldungen Ihres Unternehmens der letzten drei bis fünf Jahre bilden für den Zollprüfer die Basis, um eine Stichprobe durchzuführen.

Tipp: Wir begleiten Sie bei Ihrer AEO Zertifizierungen.

Worauf kommt es an, wenn eine Prüfungsanordnung vom Zoll versendet wird?

Bei einer Prüfung sind neben den harten Fakten die Details für den Zollprüfer entscheidend. So kommt es beispielsweise auf Ihr Verhalten während der Prüfung an. Ein kooperativer Umgang kann verhindern, dass bei möglichen Mängelfeststellungen ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Ihr Unternehmen eingeleitet wird. Bereiten Sie sich auf die Zollprüfung vor. Der Zollprüfer wird es positiv zu Kenntnis nehmen, wenn Sie seinen Aufenthalt in Ihrem Hause im Vorwege vorbereiten. Dazu zählt:

  • Stellen Sie einen Arbeitsplatz für 1 bis 2 Personen zur Verfügung

  • Erstellen Sie eine Liste mit benötigten Lesezugängen und Passwörtern für:

    • WLAN

    • Warenwirtschaftsprogramm

    • Finanzbuchhaltung

    • ggf. Atlas System

  • Bennen Sie einen Ansprechpartner für Rückfragen

In den meisten Fällen ist vom Unternehmen eine Nachzahlung zu leisten. In jedem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass alle falschen Zollanmeldungen durch einzelne Zolleinsprüche korrigiert werden. Hierbei ist ein Blick auf die Verjährung essenziell. Diese kann sich als glücklicher Umstand erweisen, wenn die zu prüfenden Zeiträume sehr weit in der Vergangenheit liegen. Müssen verjährte Zollanmeldungen korrigiert werden, handelt es sich nur noch um eine Korrektur der Zollstatistik, ohne Nacherhebung der Zollabgaben. Eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf eine mögliche Verjährungsberufung empfehlenswert.

Kennen Sie all diese Details? Wenn nicht, sind Sie bei uns - Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG - in besten Händen. Mit unserer Zollberatung kümmern wir uns darum, dass Sie nicht ins offene Messer des Zollprüfers laufen. Wir checken, inwieweit wir im Vorfeld einer solchen Prüfung eventuelle Schwachstellen aufdecken und idealerweise sogar beseitigen können.

Tipp: Im besten Fall lassen Sie Ihre Abläufe prüfen, bevor Sie eine Prüfungsanordnung erhalten.

Was zeichnet unsere Zollberatung aus?

Als auf die Zollberatung spezialisierte Experten sind wir mit dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bestens vertraut. Wir beraten Sie bei einer anstehenden Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung zu sämtlichen Fragen rund um das Außenwirtschaftsrecht, die Zollvorschriften sowie den Im- und Export. Durch unsere jahrelange Expertise auf dem Gebiet der Zollberatung bieten wir Ihnen höchste Kompetenz sowie fachliche Sicherheit durch eine persönliche und vertrauensvolle Beratung. Wir optimieren sämtliche Prozesse Ihres Unternehmens, die zollrelevant sind, sowie die Kooperation mit dem Zollamt und andern Prüfbehörden.

Nehmen Sie bei einer Prüfungsanordnung frühzeitig Kontakt mit uns auf: Kontaktformular

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