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- Unsere Unternehmensberatung unterstützt Sie bei Ihrer Präferenzkalkulation -

Ursprung und Präferenzen: Präferenzkalkulation

Für viele exportierende Unternehmen rückt die Thematik Ursprung und Präferenzen zunehmend in den Fokus Ihrer internationalen Geschäftstätigkeit. Oft gehen Firmen davon aus, den präferenziellen Warenursprung automatisch zu erlangen, sofern die Ware innerhalb der EU hergestellt wurde. Der präferenzielle Warenursprung basiert auf den Bestimmungen der einzelnen Freihandelsabkommen zwischen dem jeweiligen Drittland und der Europäischen Union. Die Präferenzeigenschaft richtet sich demnach nach den Regeln des jeweiligen Freihandelsabkommens. Diese Berechnung nennt man präferenzielle Ursprungskalkulation oder Präferenzkalkulation. Erst nach der erfolgten Berechnung können Sie als Hersteller der Waren einen Präferenznachweis ausstellen. Dies gilt sowohl für Warenlieferungen ins Drittland mittels Präferenznachweis als auch für Lieferungen innerhalb der EU mittels Lieferantenerklärung bzw. Langzeitlieferantenerklärung.

Beauftragen Sie eine Präferenzkalkulation durch unser Expertenteam oder lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch unsere professionellen Zollberater schulen. Jede Zollschulung stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.

Warum muss eine Präferenzkalkulation vorgenommen werden?

Viele nicht EU-Staaten gewähren Waren mit gemeinschaftlichem Ursprung bei der Einfuhr vergünstigte Präferenzzollsätze und Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr. Ihr Kunde zahlt de facto weniger Einfuhrabgaben. Dies kann die Kaufentscheidung Ihrer ausländischen Kunden maßgeblich beeinflussen. Sie als Produzent oder Ausführer mit Sitz in Deutschland oder der EU stehen also vor der Herausforderung, den präferenziellen Ursprung Ihrer Ware nachweisen zu müssen.

Derzeit gelten über 40 Freihandelsabkommen zwischen gut 40% der Länder weltweit und der EU. Eine aktuelle Liste aller Freihandelsabkommen der EU finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Kommission oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Durch Ihre präferenzielle Ursprungskalkulation stellen Sie sicher, dass der im jeweiligen Drittland benötigte Listenregel-Anteil gewährleistet ist. Mit Ihrer Präferenzkalkulation belegen Sie dementsprechend, dass Sie für Ihre Ware berechtigt ein Ursprungszeugnis ausstellen.

Achtung: Die Deklaration als "Made in Germany" oder "Hergestellt in der EU" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Artikel auch wirklich den Charakter des präferenziellen Warenursprungs erfüllt.

Worauf kommt es bei einer Präferenzkalkulation an?

Was auf den ersten Blick simpel klingt, entpuppt sich in der Praxis häufig als nicht zu unterschätzende Hürde. Die Erstellung einer Präferenzkalkulation ist von vielen Faktoren abhängig und erfordert ein hohes Maß an Nachweispflichten und Sorgfalt. Um den Anteil des gemeinschaftlichen Ursprungs nachweisen zu können benötigen Sie in der Regel eine Aufstellung aus:

  • Kostenanteil Ihrer Eigenfertigung

  • Einkaufspreise Ihrer verarbeiteten Materialien / Vorerzeugnisse aus EU-Ländern

  • Einkaufspreise Ihrer verarbeiteten Materialien / Vorerzeugnisse aus Drittländern

  • Zolltarifnummern Ihres Erzeugnisses und deren Materialien / Vorerzeugnissen

Wen Sie hier nicht die Kette Ihrer Zulieferer aus der EU lückenlos anhand von Langzeitlieferantenerklärungen (LLE), bzw. Lieferantenerklärungen (LE) schließen, werden Sie für Ihre Produkte keine Präferenznachweise ausstellen können. Vereinfachungen bei der Erstellung eines Präferenznachweises bietet Ihnen die zollrechtliche Bewilligung als „ermächtigter Ausführer“, welche eine Prüfung zur Eignung durch Ihr zuständiges HZA vorausetzt. Die Bewilligung zum ermächtigten Ausführer gestattet Ihnen als Beteiligter die Ausstellung von Präferenznachweisen auf Ihrer Rechnung.

Kennen Sie all diese Details? Wenn nicht, sind Sie bei uns - Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG - in besten Händen. Mit unserer Unternehmensberatung für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht kümmern wir uns darum, dass Sie nicht ins offene Messer laufen. Wir checken Ihre Präferenzkalkulation auf eventuelle Schwachstellen, stellen Ihnen von uns erstellte Vordrucke zur Verfügung oder begleiten Sie durch die Anträge auf zollrechtliche Bewilligungen.

Falsche Präferenzkalkulation - Was tun?

Sofern Sie eine fehlerhafte, präferenzielle Warenursprungsberechnung als Grundlage Ihrer Präferenzkalkulation nutzen, kann Ihren Waren der Ursprung EU aberkannt werden. Sind Sie Inhaber einer Bewilligung zum ermächtigten Ausführer, kann Ihnen sogar Ihre Bewilligung entzogen werden. Prüfen Sie also stets genau, ob Ihre vertriebenen Waren einen echten präferenziellen Warenursprung in der EU haben, oder ob es sich hierbei nicht vielleicht doch um Artikel ohne Ursprung handelt. Der Zoll kann Ihre Ursprungszeugnisse spätestens bei der nächsten turnusmäßigen Zollprüfung kontrollieren. Als Unternehmensberater mit spezialisierten Experten sind wir mit dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bestens vertraut. Wir beraten Sie bei Fragen zu Ihrer Präferenzkalkulation, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei einer anstehenden Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung. Durch unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Zollberatung bieten wir Ihnen höchste Kompetenz sowie fachliche Sicherheit durch eine persönliche und vertrauensvolle Beratung.

Informationen zu Zollprüfungen haben wir hier für Sie zusammengefasst

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