Tipps aus unserer Praxis.

- Alle Jahre wieder -

Weihnachtsgeschenke im Internet kaufen: Wie Ihnen ein günstiger Preis die Festtage ruinieren kann.

Wie jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit ist, seit dem „Black Friday“, spätestens aber jetzt im Dezember Hochsaison für den Kauf von Weihnachtsgeschenken. Und wie in den letzten Jahren schon, steigt der Umsatz und die Menge der im Internet bestellten Geschenken an.

In den letzten Jahren haben sich hier, neben den etablierten Plattformen, einige neue Anbieter und Onlinehändler in Stellung gebracht und locken mit teils unschlagbar günstig erscheinenden Preisen. Doch Vorsicht, wie in vielen Bereichen gilt auch hier, billig ist nicht immer günstig.

Viele, der im Netz angebotenen Artikel, werden hier aus dem nicht EU-Ausland versendet und unterliegen damit natürlich allen Regularien der EU und Deutschlands. Das bedeutet konkret, dass auch Privatleute, die nur selten bis gelegentlich hier aktiv werden, als Einführer aus Sicht der Zollbehörden gelten. Wenn Sie also mit dem Kauf eines Artikels auf einer der einschlägigen Marktplätze liebäugeln, prüfen Sie die hier angebotenen Waren genau.

Diese 7 Fragen des Onlinekaufs:

  • Von wo werden die Artikel versendet? (EU, China, anderes Land)
  • Gilt das Angebot für den Bruttopreis, also inkl. eventuell anfallendem Zoll & Steuern? (Stichwort: Incoterms)
  • Handelt es sich um einen Artikel, der eine CE-Kennzeichnung hat / haben muss?
  • Ist der Preis im Vergleich zu einem Angebot lokaler Anbieter nahezu lächerlich günstig?
  • Gibt es eine Service- oder Rücksendeadresse und bietet der Händler eine Käuferschutz-Versicherung an?
  • Werden sog. „Zollkosten“, „Versandgebühren“ oder andere Kosten im Voraus verlangt?
  • Gibt es Erfahrungsberichte zum Verkäufer?
Unerwartete Kosten bei Einfuhren aus Drittländern

Diese 7 Fragen sollten Sie vor Kauf im Internet unbedingt prüfen und beim kleinsten Zweifel an einem der Punkte lieber vom Kauf absehen oder sich im Vorwege professionellen Rat zu einer bestimmten Ware einholen.

Nicht nur, dass vielleicht beim Kauf unerwartet Einfuhrabgaben auf Sie zukommen könnten. Es wäre sogar denkbar, dass einige Artikel gar nicht erst einfuhrfähig sind und beim Zoll festgehalten werden. Hierzu zählen besonders Waren, die eine CE-Kennzeichnung benötigen oder ganz kurz gesagt, alles, was mit Strom betrieben wird, egal ob Netzstrom oder Batterien.

Hier ist doppelt Vorsicht geboten. Nicht nur, dass Sie den bezahlten Artikel nicht einführen dürfen, sind Sie dann auch in der Verantwortung für die Vernichtung oder Rücksendung der Ware sorgen zu müssen. Die Kosten für Beschauen, Lagerung und Einfuhranmeldung tragen Sie ebenfalls.

Aus Erfahrung wissen wir, dass viele der Onlinehändler aus dem asiatischen Raum eine Rücknahme oder Erstattung ablehnen und auf Anfragen diesbezüglich gar nicht mehr reagieren. Eine rechtliche Handhabe gibt es dazu leider nicht, da die asiatischen Händler nicht dem europäschen Recht unterliegen.

Achtung Betrug!

Bei der Forderung nach Zahlung von Gebühren im Voraus ist auf jeden Fall vorsicht geboten, da es sich hier um eine potenzielle Betrugsmasche handelt.

Kontaktieren Sie bitte auch einen Berater Ihres Vertrauens, wenn ein Verkäufer nach dem Kauf mehrere zusätzliche Zahlungen von Ihnen verlangt. Wie z.B. 1 Tag nach dem Kauf möchte er die Zollgebühren, 2 Tage nach dem Kauf möchte er Versicherungsgebühren, etc. Diese Masche ist ein bekanntes Abzockmodell, welche gerade in der Weihnachtszeit ihre Hochsaison erfährt.

Gleiches gilt, wenn Sie per SMS oder WhatsApp zur Zahlung irgendeiner Gebühr für Zoll oder Steuern aufgefordert werden. Reagieren Sie nicht auf diese Nachrichten und klicken Sie auf keinen Fall auf einen darin enthaltenen Link.

Hierbei handelt es sich mit Sicherheit um eine Phishing Falle! Der Zoll in Deutschland wird nie (!) von Ihnen die Zahlung von Einfuhrabgaben in Form einer SMS, WhatsApp oder anderer elektronischer Form verlangen.

Die in Deutschland bekannten Paketdienstleister kassieren die Einfuhrabgaben direkt an der Haustür, bei der Übergabe Ihrer Sendung oder senden Ihnen eine Nachricht zu Ihrer Einfuhrsendung per E-Mail oder Post, sofern es Fragen zu Ihrer Einfuhrsendung gibt. Sofern Sie die Echtheit dieser E-Mail überprüfen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Paketdienstleister. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie direkt auf deren Internetportalen.

Lassen Sie Ihren Onlinekauf nicht zur Kostenfalle werden!

Im schlimmsten Fall kann ein als Geschenk gedachter Onlinekauf zu einer bösen Kostenfalle werden, die Ihnen und demjenigen, dem Sie zu Weihnachten eine Freude machen wollten, das Fest ordentlich verderben wird.

Daher unser Rat, prüfen Sie immer die 7 Fragen des Onlinekaufs, im Zweifel lieber Hände weg oder Rat vom Profi einholen.

Eine Frohe Adventszeit wünschen

Ihre Weihnachtselfen von der Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG.

Autor: Michael Rosinski - Foto: Nathan Lemon auf Unsplash

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